Montag, 28. Oktober 2013

Das Pachtverhältnis besteht zur Zeit fort

Heute geht das Antwortschreiben unseres Rechtsanwaltes an die Anwälte des Herrn Diercks raus. Folgende Kernpunkte werden klar gestellt:

  1. Sämtlichen Schreiben der Anwaltskanzlei Bemmann fehlt die Legitimation durch eine auf die Anwaltskanzlei lautende Vollmacht von Herrn Diercks.
  2. Gemäß § 174 Satz 1 BGB liegt keine wirksame fristlose Kündigung vor.
  3. Daraus ergibt sich , dass das Pachtverhältnis zur Zeit fortbesteht.
Unser Rechtsanwalt zieht folgendes Fazit:

Der Wunsch ihres Mandanten, der Reitverein möge die Anlage schnellstmöglich räumen, wird zur Kenntnis genommen, entbehrt jedoch im Hinblick auf unsere obige Feststellung jeglicher Grundlage. Warum sollte der Verein schnellstmöglich räumen, zumal das Pachtverhältnis wie soeben dargestellt, fortbesteht.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

Wünschen kann man viel

So nun wissen wir es! Was will der Herr Diercks denn eigentlich! Heute kam es schriftlich per Anwalt und ganz deutlich. Der Rechtsanwalt Kruschke formulierte es folgendermaßen:

"Der Wunsch meines Mandanten ist es, dass der Reitverein die Anlage schnellstmöglich räumt und die rückständigen Pachtzahlungen ausgeglichen werden."

Schön, dass wir die Pacht jedes Jahr pünktlich bezahlt haben, hier gibt es gar keine Rückstände!

Beigelegt wurden diesem Schreiben wieder die kruse Aufstellung über angebliche Rückstände in Höhe von 36791,83 €.

Weiter heißt es:

"Außerdem erklärt mein Mandant hiermit den Rücktritt aus dem Vorstand des Reitvereins"

Das ist der erste vernünftige Satz, den wir von Herr Kruschke zu lesen bekommen.
Wie erfreulich!

Montag, 7. Oktober 2013

Nur die Ruhe bewahren

Mittlerweile haben auch wir unseren Anwalt aufgesucht, er hat uns erst einmal geraten nur die Ruhe zu bewahren. Wir haben eine von Hermann Diercks unterschriebene Verlängerung unseres Pachtvertrages, der somit noch bis zum Oktober 2018 gültig ist und vorher damit auch nicht ohne weiteres kündbar. Unser Rechtsanwalt wird heute ein Antwortschreiben versenden, welches folgende Kernsätze enthält:

Es bedarf sicher keiner weiteren Diskussion, dass das Fax vom 30.09.2013 kein wirksames Kündigungsschreiben darstellt. Weder ist bisher das Originalschreiben mit der erforderlichen Originalvollmacht eingegangen noch sind Kündigungsgründe angegeben, so dass der Verein von einem fortbestehenden wirksamen Pachtvertrag ausgehen muss.

In den Gesprächen, die in der letzten Zeit zwischen Ihrem Mandanten und den anderen Vorstandsmitgliedern des Vereins geführt worden sind, ging es um andere Themen als das einer Beendigung des Pachtverhältnisses. Wir schlagen daher vor, dass Sie uns mitteilen, welches eigentliche Anliegen Ihr Mandant hat.

Besonders auf die Beantwortung letzer Frage sind wir gespannt!