Montag, 7. Oktober 2013

Nur die Ruhe bewahren

Mittlerweile haben auch wir unseren Anwalt aufgesucht, er hat uns erst einmal geraten nur die Ruhe zu bewahren. Wir haben eine von Hermann Diercks unterschriebene Verlängerung unseres Pachtvertrages, der somit noch bis zum Oktober 2018 gültig ist und vorher damit auch nicht ohne weiteres kündbar. Unser Rechtsanwalt wird heute ein Antwortschreiben versenden, welches folgende Kernsätze enthält:

Es bedarf sicher keiner weiteren Diskussion, dass das Fax vom 30.09.2013 kein wirksames Kündigungsschreiben darstellt. Weder ist bisher das Originalschreiben mit der erforderlichen Originalvollmacht eingegangen noch sind Kündigungsgründe angegeben, so dass der Verein von einem fortbestehenden wirksamen Pachtvertrag ausgehen muss.

In den Gesprächen, die in der letzten Zeit zwischen Ihrem Mandanten und den anderen Vorstandsmitgliedern des Vereins geführt worden sind, ging es um andere Themen als das einer Beendigung des Pachtverhältnisses. Wir schlagen daher vor, dass Sie uns mitteilen, welches eigentliche Anliegen Ihr Mandant hat.

Besonders auf die Beantwortung letzer Frage sind wir gespannt!