Es bedarf sicher keiner weiteren Diskussion, dass das Fax
vom 30.09.2013 kein wirksames Kündigungsschreiben darstellt. Weder ist bisher
das Originalschreiben mit der erforderlichen Originalvollmacht eingegangen noch sind
Kündigungsgründe angegeben, so dass der Verein von einem fortbestehenden wirksamen
Pachtvertrag ausgehen muss.
In den Gesprächen, die in der letzten Zeit zwischen Ihrem
Mandanten und den anderen Vorstandsmitgliedern des Vereins geführt worden sind,
ging es um andere Themen als das einer Beendigung des Pachtverhältnisses. Wir schlagen daher vor, dass Sie uns mitteilen,
welches eigentliche Anliegen Ihr Mandant hat.
Besonders auf die Beantwortung letzer Frage sind wir gespannt!