Montag, 28. Oktober 2013

Das Pachtverhältnis besteht zur Zeit fort

Heute geht das Antwortschreiben unseres Rechtsanwaltes an die Anwälte des Herrn Diercks raus. Folgende Kernpunkte werden klar gestellt:

  1. Sämtlichen Schreiben der Anwaltskanzlei Bemmann fehlt die Legitimation durch eine auf die Anwaltskanzlei lautende Vollmacht von Herrn Diercks.
  2. Gemäß § 174 Satz 1 BGB liegt keine wirksame fristlose Kündigung vor.
  3. Daraus ergibt sich , dass das Pachtverhältnis zur Zeit fortbesteht.
Unser Rechtsanwalt zieht folgendes Fazit:

Der Wunsch ihres Mandanten, der Reitverein möge die Anlage schnellstmöglich räumen, wird zur Kenntnis genommen, entbehrt jedoch im Hinblick auf unsere obige Feststellung jeglicher Grundlage. Warum sollte der Verein schnellstmöglich räumen, zumal das Pachtverhältnis wie soeben dargestellt, fortbesteht.

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