- Der Pachtvertrag (wird anerkannt) und endet zum 31.03.2014
- Der Verein räumt die Pachtsache und entfernt sein komplettes Eigentum zum 31.03.2014
- Herr Diercks übt keinerlei Pfandrecht aus.
- Herr Diercks zahlt , die in §3 Ziffer 11 des Pachtvertrages vereinbarte Entschädigung in Höhe von 60 Prozent des Verkehrswertes der Reithalle (wird über einen Gutachter festgestellt).
- Die Höhe der finanziellen Ansprüche der Familie Diercks gegen den Reitverein werden vom Amtsgericht Uelzen, durch das eingeleitete Mahnverfahren geklärt.
Montag, 13. Januar 2014
Deeskalationsversuch
Der RVV Buchholz-Vaensen hat heute den Versuch einer Deeskalation unternommen und der Familie Diercks einen Vergleichsvorschlag mit folgenden Kernpunkten unterbreitet:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen